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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Grohnder Fährhaus GmbH

 

I. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Bankett-, Konferenz- oder Saalräumen, Hotelzimmern einschließlich der hierzu gehörigen Nebenflächen sowie alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen, Lieferungen und Forderungen durch die Grohnder Fährhaus GmbH an den Kunden. Kunde im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der jeweilige Vertragspartner der Grohnder Fährhaus GmbH.

 

II. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines entsprechenden Antrages des Kunden durch die Grohnder Fährhaus GmbH zustande. Wird der Vertrag in Vollmacht eines Dritten abgeschlossen, so hat der Abschlussvertreter den Veranstalter hierauf rechtzeitig vor Vertragsschluss besonders hinzuweisen und ihm Name sowie Anschrift des tatsächlichen Vertragspartners mitzuteilen. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grohnder Fährhaus GmbH. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Eine Unter- oder Weitervermietung der Veranstaltungsräume und der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der schriftlichen Genehmigung der Grohnder Fährhaus GmbH. Alle Ansprüche gegen die Grohnder Fährhaus GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Grohnder Fährhaus GmbH beruhen. Veranstaltungen mit rassistischem, sexistischem und/oder gewaltverherrlichendem Charakter oder Veranstaltungen, die sich gegen den Naturschutz richten, sind unzulässig und berechtigen den Veranstalter bei Kenntniserlangung zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Dem Veranstalter ist die Art der Veranstaltung, gegebenenfalls der Auftraggeber, bei Buchungsanfrage mitzuteilen.

 

III. Leistungen
1. Hauptleistungen
Hauptleistungen gelten gemäß der individuellen Reservierung.
2. Nebenleistungen nach Absprache
Nebenleistungen gelten gemäß der individuellen Reservierung.
3. Unterhaltungstechnik
Unterhaltungstechnik und Künstler gelten gemäß der individuellen Reservierung.

 

IV. Preise und Zahlungsmodalitäten
Die gemäß der Reservierung vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Grohnder Fährhaus GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Grohnder Fährhaus GmbH beauftragten Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Grohnder Fährhaus GmbH verauslagt werden. Liegt zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungsdatum ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, so behält sich die Grohnder Fährhaus GmbH das Recht vor, Preisänderungen bis höchstens 10 % vorzunehmen. Preisänderungen werden nur vorgenommen, um sonstige Kostensteigerungen auszugleichen. Die Rechnungen der Grohnder Fährhaus GmbH sind vor Ort spätestens nach Ende der Veranstaltung oder des Aufenthaltes in bar, per EC-Karte oder per Kreditkarte sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Grohnder Fährhaus GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss, eine angemessene Vorauszahlung bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises oder eine Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Kunden oder bei Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Grohnder Fährhaus GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Grohnder Fährhaus GmbH aufrechnen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann. Leistungen eines Arrangements, die nicht in Anspruch genommen werden, werden nicht rückerstattet. Bei der Nutzung eines W-LAN-Anschlusses der Grohnder Fährhaus GmbH ist es verboten, urheberrechtlich geschützte Werke über Internettauschbörsen oder P2P-Filesharing–Systeme der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, daran teilzunehmen oder Dritten Gelegenheit dazu zu bieten. Der Gast/Veranstalter stellt bei Verstößen die Grohnder Fährhaus GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei. Zimmerreservierungen beinhalten keine zeitlich gebundenen oder zeitlich ungebundenen Tischreservierungen im Wirtshaus der Grohnder Fährhaus GmbH. Tischreservierungen sind vom Kunden separat direkt im Wirtshaus der Grohnder Fährhaus GmbH anzufragen.

 

V. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
Eine Änderung der Teilnehmerzahl bei Abgabe von Speisen aller Art muss spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Wirtshaus schriftlich übermittelt worden sein. Die Grohnder Fährhaus GmbH wird sich bemühen, bei jeder Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben eine wunschgemäße Versorgung bereitzustellen, allerdings kann eine Garantie hierfür nur übernommen werden, soweit die Abweichung nach oben 2 % der ursprünglichen Teilnehmerzahl nicht übersteigt. Höhere Abweichungen können von der Grohnder Fährhaus GmbH verbindlich nur verlangt werden, wenn dieses vorher seine Zustimmung erklärt hat. Bei Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Liegt die tatsächliche Teilnehmerzahl unter der der Grohnder Fährhaus GmbH spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilten Teilnehmerzahl, so wird die mitgeteilte Teilnehmerzahl berechnet. Abweichungen nach unten werden auch bei fristgemäßer vorheriger Ankündigung nur bis maximal 5 % berücksichtigt. Bei Abweichungen nach unten, die der Grohnder Fährhaus GmbH nicht innerhalb der oben genannten Frist mitgeteilt wurden, wird die ursprünglich bestelle Anzahl der Speisen in Rechnung gestellt.

Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die Grohnder Fährhaus GmbH berechtigt, die gebuchten Räume zu tauschen bzw. zu ändern.

Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Grohnder Fährhaus GmbH die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die Grohnder Fährhaus GmbH zusätzlich Kosten der Leistungsbereitstellung in Rechnung stellen. Die Grohnder Fährhaus GmbH kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.

 

VI. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Sonderfälle sind mit dem Wirtshaus zu vereinbaren. Wir behalten uns vor, von den mitgebrachten Speisen eine Rückstellprobe zu entnehmen. Sollten die mitgebrachten Speisen und Getränke nicht in einem einwandfreien Zustand sein, können diese von der Grohnder Fährhaus GmbH entsorgt werden.

 

VII. Veranstaltungsräume
Reservierte Veranstaltungsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Bankettabteilung.

 

VIII. Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe und Zimmerrückgabe
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Grohnder Fährhaus GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der Grohnder Fährhaus GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Grohnder Fährhaus GmbH das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Einem Verbleiben des Gastes im Zimmer über den gebuchten Zeitraum bzw. die oben angegebenen Zeiten hinaus wird bereits jetzt widersprochen, es sei denn, es existiert eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
Mit der Annahme von Hotelzimmerreservierungen/Veranstaltungsräumlichkeiten durch die Grohnder Fährhaus GmbH kommt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag zustande. Eine Bestätigung der Buchung seitens der Grohnder Fährhaus GmbH erfolgt immer in schriftlicher Form. Ein kostenfreier Rücktritt von dem mit der Grohnder Fährhaus GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Grohnder Fährhaus GmbH. Wenn der Kunde vertragliche Leistungen ohne Zustimmung der Grohnder Fährhaus GmbH nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist, so sind die gesamten gebuchten Hotelleistungen (Raummiete, Restaurantleistungen etc.) sowie die durch den Kunden veranlassten Leistungen Dritter zu zahlen. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung 4 Monate überschreitet. Der Kunde hat die Möglichkeit, einen geringeren Schaden des Hotels zu beweisen.

 

IX. Abbestellung/Rücktritt des Kunden

 Für das Hotel gelten folgende Regelungen:
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die Grohnder Fährhaus GmbH einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Grohnder Fährhaus GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Es werden bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern und Arrangements folgende Preise als pauschalisierter Schadensersatz in Rechnung gestellt:

a) Um- bzw. Abbestellung unter der Woche bis 48 Stunden vor Anreise:
keine Kosten
b) Unter der Woche bei weniger als 48 Stunden vor Anreise:
80 % der vereinbarten Leistungen
c) Freitag oder Samstag in Buchung enthalten bis 7 Tage vor Anreise:
keine Kosten
d) Freitag oder Samstag in Buchung enthalten bei weniger als 7 Tage vor Anreise:
80 % der vereinbarten Leistungen
e) Zu Messezeiten (unabhängig von der Länge des Aufenthaltes) bis 28 Tage vor Anreise:
keine Kosten
f) Zu Messezeiten (unabhängig von der Länge des Aufenthaltes) bei weniger als 28 Tage vor Anreise:
80 % der vereinbarten Leistungen

Für Gruppenreservierungen gelten die vertraglich vereinbarten Stornierungsbedingungen.


Für den Campingplatz gelten folgende Regelungen:

a) Stornierung der Reservierung 7 Tage oder mehr vor der reservierten Ankunft:
keine Kosten
b) 6 bis 1 Tage vor der reservierten Ankunft:
80 % der vereinbarten Leistungen
c) am Tag der reservierten Ankunft beziehungsweise bei Nicht-Anreise:
100 % der vereinbarten Leistungen

Bitte beachten Sie die gesonderten Stornierungsrichtlinien während Feiertagen und Messen. Diese gelten vorrangig vor denen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern nicht anders vereinbart, gilt bei Feiertagen und Messen eine Stornierungsfrist von 14 Tagen. Bei späteren Stornierungen wird der komplette im Vertrag vereinbarte Preis in Rechnung gestellt.


Für Veranstaltungen im Wirtshaus gelten folgende Regelungen:
Der Veranstalter räumt dem Vertragspartner ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein.
Hierfür gelten die nachfolgenden Bedingungen:

a) Im Falle des Rücktritts des Vertragspartners von dem Vertrag hat der Veranstalter Anspruch auf einen angemessenen Vergütungs- und Aufwendungsersatz.
b) Der Veranstalter kann gegenüber dem Vertragspartner an Stelle eines konkret berechneten Vergütungs- und Aufwendungsersatzes eine Rücktrittspauschale gelten machen.

Folgende Stornierungsbedingungen sind Bestandteil zu diesem Vertrag:

Kündigung weniger als 6 Monate vor Veranstaltungsdatum:
50 % der Angebotssumme.

Kündigung weniger als 3 Monate vor Veranstaltungsdatum:
100 % der Angebotssumme.

Liegt noch keine Angebotssumme vor, wird folgende Formel als Kalkulationsgrundlage herangezogen:
(Mindestbuffetpreis Buffet I + Servicepauschale Klassik) * Anzahl der stornierten Personen.

c) Erworbene Eintrittskarten können nicht zurückgegeben werden. Bei der Bestellung von Eintrittskarten für eine Freizeitveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b BGB vor. Dem Erwerber stehen kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht gegenüber dem Veranstalter zu. Nicht beanspruchte Eintrittskarten können nicht zurückgegeben werden.

 

X. Gültigkeit eines geschlossenen Vertrages
Eine Leistung braucht nur dann von der Grohnder Fährhaus GmbH erbracht zu werden, wenn der Grohnder Fährhaus GmbH ein unterschriebener Vertrag mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegt. Bei kurzfristig abgesprochen Veranstaltungen können kürzere Zeiten vereinbart werden, insofern der service- und küchentechnische Ablauf von Seiten der Grohnder Fährhaus GmbH nicht gefährdet wird. Sollte kein unterschriebener Vertrag die Grohnder Fährhaus GmbH vor Veranstaltungsbeginn erreichen, ist die Grohnder Fährhaus GmbH berechtigt, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen. In diesem Falle werden dem Besteller entstandene Warenkosten in Rechnung gestellt.

 

XI. Rücktrittsrecht der Grohnder Fährhaus GmbH
Geht eine in den Zahlungsmodalitäten verlangte Vorauszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist auf dem Konto der Grohnder Fährhaus GmbH ein, so ist die Grohnder Fährhaus GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt.
Zeitungsanzeigen, Einladungen zu nicht gesellschaftlichen Veranstaltungen, z. B. Vorstellungsgespräche oder Verkaufsveranstaltungen, bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung der Bankettabteilung der Grohnder Fährhaus GmbH. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen der Grohnder Fährhaus GmbH beeinträchtigt, so hat die Grohnder Fährhaus GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Kunde wird, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist, alles tun um innere und äußere Störungen zu vereiden. Hat die Grohnder Fährhaus GmbH begründeten Anlass zu der Annahme, dass die vom Kunden vorgesehene Veranstaltung, z. B. aufgrund ihres politischen Charakters, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf der Grohnder Fährhaus GmbH zu gefährden droht, kann die Grohnder Fährhaus GmbH vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Grohnder Fährhaus GmbH über den wahren Zweck der Veranstaltung bei Vertragsabschluss durch den Kunden nicht hinreichend informiert worden ist.
Die Grohnder Fährhaus GmbH ist ferner berechtigt, aus anderen wichtigen, sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Einen solchen Grund stellt beispielsweise eine unberechtigte Unter- oder Weitervermietung überlassener Räume durch den Kunden dar. Die Grohnder Fährhaus GmbH hat die Ausübung des Rücktrittsrechts dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Bei berechtigtem Rücktritt von der Grohnder Fährhaus GmbH entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz gegen die Grohnder Fährhaus GmbH. Wird der Rücktritt von der Grohnder Fährhaus GmbH durch eine vertragswidrige, schuldhafte Pflichtverletzung des Kunden herbeigeführt, so kann die Grohnder Fährhaus GmbH unbeschadet des Rücktritts die in Ziffer IX aufgeführten Beträge als pauschalisierten Schadensersatz geltend machen. Der Grohnder Fährhaus GmbH und dem Kunden bleibt der Beweis eines höheren oder niedrigeren Schadens unbenommen.
Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Grohnder Fährhaus GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Leistungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Grohnder Fährhaus GmbH mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Grohnder Fährhaus GmbH mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
Ferner ist die Grohnder Fährhaus GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
• höhere Gewalt oder andere von der Grohnder Fährhaus GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
• die Grohnder Fährhaus GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Grohnder Fährhaus GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Grohnder Fährhaus GmbH zuzurechnen ist oder
• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist. Der berechtigte Rücktritt der Grohnder Fährhaus GmbH begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

XII. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
Soweit keine vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von Mitarbeitern der Grohnder Fährhaus GmbH vorliegen, übernimmt die Grohnder Fährhaus GmbH keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen oder Exponaten des Kunden oder der Wirtshaus-, Hotel- oder Campinggäste. Dies betrifft insbesondere Geldgeschenke, welche vom Kunden während der Veranstaltung sicher verwahrt werden müssen.
Die mitgebrachten Gegenstände oder Exponate befinden sich in Gefahr des Kunden in ihm zugewiesenen Räumlichkeiten und sind sofort nach Beendigung der Veranstaltung zu entfernen. Unterbleibt die unverzügliche Entfernung, so ist die Grohnder Fährhaus GmbH berechtigt, Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vorzunehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Grohnder Fährhaus GmbH für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Erforderliche Entsorgung von zurückgebliebenen Materialien, einschließlich solcher Gegenstände, die von Firmen gemietet und in den Räumen der Grohnder Fährhaus GmbH eingebracht wurden, erfolgt ebenfalls zu Lasten des Kunden. Hinsichtlich der Haftung der Grohnder Fährhaus GmbH für eingebrachte Sachen von Beherbergungsgästen wird ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen der § 701 u. 702 BGB verwiesen. Die Schadensersatzansprüche nach § 701 u. 702 BGB erlöschen, sofern Schäden nicht unverzüglich angezeigt werden.

 

XIII. Sonstige Haftung der Grohnder Fährhaus GmbH
Die Haftung der Grohnder Fährhaus GmbH ist im nicht leistungstypischen Bereich beschränkt auf die Haftung und Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Leistungstypisch ist insbesondere der Bereich, bei dem der Kunde der Fachkenntnis und Kompetenz der Grohnder Fährhaus GmbH und seiner Angestellten ein besonderes Vertrauen entgegenbringt. Die Haftung der Grohnder Fährhaus GmbH ist bei der entgeltlichen oder unentgeltlichen Benutzung eines von der Grohnder Fährhaus GmbH zur Verfügung gestellten KFZ-Stellplatzes durch den Kunden oder die Gäste und bei der Ausführung von Weckaufträgen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Gleiches gilt für die Behandlung von Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden oder die Gäste. Obige Haftungsbeschränkungen gelten sowohl für vertragliche, als auch für deliktische Haftung. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Grohnder Fährhaus GmbH auftreten, wird die Grohnder Fährhaus GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

XIV. Haftung des Kunden für Beschädigungen
Der Kunde haftet für alle Schäden (Beschädigung oder Verlust) an Gebäuden oder Inventar, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen zumindest leicht fahrlässig verursacht werden. Entstehen Schäden durch ein Fehlverhalten von Besuchern oder sonstigen Dritten aus dem Bereich des Kunden, so ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, der Grohnder Fährhaus GmbH entstandenen Schäden im Rahmen eigener Ersatzansprüche zugunsten der Grohnder Fährhaus GmbH im eigenen Namen geltend zu machen. Die Grohnder Fährhaus GmbH kann wahlweise die Abtretung der Ersatzansprüche verlangen. Es obliegt dem Kunden, für die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelte Haftpflicht entsprechende Versicherungen abzuschließen. Die Grohnder Fährhaus GmbH kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.

Das Anbringen von Dekorationsmaterial und die Befestigung von Exponaten ist nur in Absprache mit der Bankettabteilung der Grohnder Fährhaus GmbH gestattet. Eingebrachtes Dekorationsmaterial und eingebrachte Exponate müssen feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Die Grohnder Fährhaus GmbH ist berechtigt, einen behördlichen Nachweis hierüber zu verlangen. Die Grohnder Fährhaus GmbH ist ferner berechtigt, die Anbringung von Dekorationsmaterial und Aufstellung von Exponaten abzulehnen, wenn diese den feuerpolizeilichen Anforderungen oder der Statik nicht entsprechen, bzw. wenn sonstige Sachschäden zu befürchten sind.

 

XV. Störungen an technischen Einrichtungen
Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Die gesetzlich gewährten Gewährleistungs- und Ersatzansprüche des Kunden gegenüber der Grohnder Fährhaus GmbH bleiben hiervon unberührt.

 

XVI. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Grohnder Fährhaus GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch bei Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr Hameln. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Ab. 3 Nr. 2 ZOB erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, gilt als Gerichtsstand Hameln. Gleiches gilt gemäß § 38 Ab. 3 Nr. 2 ZOB für den Fall, dass die Klagewege in Anspruch nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sind diejenigen Bestimmungen zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Im Falle von Lücken ist diejenige Bestimmung zu vereinbaren, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Mitreisende.

 

Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Uni-on eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel (Grohnder Fährhaus GmbH) nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

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